Typengenehmigung 94/20/EC - Mechanische Verbindungseinrichtungen

Die Einführung eines Typengenehmigungsverfahrens für mechanische Verbindungseinrichtungen hat das Ziel, die Normen für deren Konstruktion zu harmonisieren. Durch ein derartiges Verfahren soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass der Anbau von Verbindungseinrichtungen in Verbindung mit anderen Gesamtzulassungsverfahren (Whole Vehicle Type Approval) den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers in Bezug auf die am besten geeigneten Montagepunkte und Anbaumethoden entspricht, um die Beschädigung von Fahrzeugen zu vermeiden.

Die Maßnahme wird auch zur Harmonisierung von Normen in der EU beitragen und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes unterstützen. Britische und europäische Hersteller derartiger Ausrüstung werden in Bezug auf Leistungs- und Konstruktionsanforderungen auf der Basis gleichartiger Bedingungen miteinander konkurrieren.

"Verwendung mechanischer Verbindungseinrichtungen" 96B (1) Diese Regelung gilt für jedes leichte Fahrzeug zur Personenbeförderung, das zuerst am oder nach dem 1. August 1998 benutzt wurde und für welches eine EU-Konformitätsbescheinigung wirksam ist. (2) Es darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr verwendet werden, für welches diese Regelung gilt, wenn die an das jeweilige Fahrzeug angebrachte mechanische Verbindungseinrichtung nicht den relevanten technischen und Installationsanforderungen der Anhänge I, V, VI, VII der EU-Richtlinie 94/20(a) entspricht und in Übereinstimmung mit Anhang I dieser Richtlinie gekennzeichnet ist." (UK)

Leichte Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die in Großbritannien am oder nach dem 1. August 1998 angemeldet wurden ("S"-Registrierung) benötigen eine typengenehmigte Anhängerkupplung und Kupplungskugel (falls montiert).

Leichte Nutzfahrzeuge und Car Derived Vans sind nicht durch eine Typengenehmigung abgedeckt. (LCVs sind weiterhin ausgeschlossen und werden wahrscheinlich in den nächsten 5 Jahren nicht gedeckt sein). (UK)

Diese Gesetzgebung wird nicht rückwirkend gelten. Daher werden vor dem 1. August 1998 angemeldete Fahrzeige keine typengenehmigte Anhängerkupplung benötigen (d.h. Fahrzeuge mit einer "R"-Registrierung benötigen keine typengenehmigten Anhängerkupplungen). (UK)

Fahrzeuge, die eine genehmigte Anhängerkupplung erfordern, benötigen auch eine entsprechend genehmigte Kupplungskugel. "D"- und "S"-Werte von Kupplungskugeln müssen den "D"- und "S"-Werten von Anhängerkupplungen entsprechen oder diese übersteigen. Typengenehmigte Anhängerkupplungen und Kupplungskugeln werden durch ein Typengenehmigungsschild gekennzeichnet, welches auch dann sichtbar sein muss, wenn das Produkt an das Fahrzeug angebaut wurde. Dieses Schild beinhalt als absolutes Minimum den Produktcode, einen "D"-Wert, einen "S"-Wert und eine europäische Genehmigungsnummer in der Form e11 00-01234. Diese Schilder dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden, da dies die Garantie des Kupplungsherstellers ungültig macht und dazu führt, dass die Anhängerkupplung oder die Kupplungskugel nicht als typengenehmigt anerkannt wird.

 


Typengenehmigung 95/54/EC - Elektromagnetische Verträglichkeit

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 müssen alle im Zubehörmarkt verkauften aktiven elektrischen Komponenten für am oder nach dem 1. Januar 1996 hergestellte leichte Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1), welche über ein europäisches Gesamtzulassungszertifikat verfügen, mit der Richtlinie 95/54/EC (elektromagnetische Verträglichkeit) übereinstimmen. Dies beinhaltet die Elektrik der Anhängerkupplung.

Die Nichteinhaltung dieser Regelungen stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.

Wenn ein leichtes Fahrzeug zur Personenbeförderung (M1), das am oder nach dem 1. Januar 1996 hergestellt wurde und am oder nach dem 1. Oktober 2002 mit Anhängerkupplungselektrik ausgestattet wurde, muss diese Elektrik gemäß Richtlinie 95/54/EC typengenehmigt werden. (UK)

Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1996 hergestellt wurden oder keine EU-Konformitätsbescheinigung (Whole Vehicle Type Approval) haben, sind von diesen Regelungen ausgenommen. (UK)

Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2002 mit der Anhängerkupplungselektrik ausgestattet wurde, gelten die Regelungen nicht für den ursprünglichen Anbau, d.h. es ist nicht erforderlich, vorhandene Installationen neu anzubauen. (UK) Nutzfahrzeuge bleiben gegenwärtig weiterhin von diesen Regelungen ausgeschlossen. (UK) Typengenehmigte elektrische Produkte müssen deutlich mit dem Bescheinigungsland (e11 für Großbritannien) und der Produktgenehmigungsnummer gekennzeichnet sein. Produkte, die nicht über ein derartiges Schild verfügen, sind nicht typengenehmigt. Die Schilder von PCT Automotive haben auch einen Produktcode und eine Chargennummer, um die Rückverfolgbarkeit in Übereinstimmung mit unserer ISO9001-Zertifizierung sicherzustellen.

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