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Typengenehmigung 94/20/EC -
Mechanische Verbindungseinrichtungen
Die Einführung eines Typengenehmigungsverfahrens
für mechanische Verbindungseinrichtungen hat das Ziel,
die Normen für deren Konstruktion zu harmonisieren.
Durch ein derartiges Verfahren soll darüber hinaus sichergestellt
werden, dass der Anbau von Verbindungseinrichtungen
in Verbindung mit anderen Gesamtzulassungsverfahren
(Whole Vehicle Type Approval) den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
in Bezug auf die am besten geeigneten Montagepunkte
und Anbaumethoden entspricht, um die Beschädigung von
Fahrzeugen zu vermeiden.
Die Maßnahme wird auch zur Harmonisierung
von Normen in der EU beitragen und die Schaffung eines
gemeinsamen Marktes unterstützen. Britische und europäische
Hersteller derartiger Ausrüstung werden in Bezug auf
Leistungs- und Konstruktionsanforderungen auf der Basis
gleichartiger Bedingungen miteinander konkurrieren.
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"Verwendung mechanischer Verbindungseinrichtungen"
96B (1) Diese Regelung gilt für jedes leichte Fahrzeug
zur Personenbeförderung, das zuerst am oder nach dem
1. August 1998 benutzt wurde und für welches eine EU-Konformitätsbescheinigung
wirksam ist. (2) Es darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr
verwendet werden, für welches diese Regelung gilt, wenn
die an das jeweilige Fahrzeug angebrachte mechanische
Verbindungseinrichtung nicht den relevanten technischen
und Installationsanforderungen der Anhänge I, V, VI,
VII der EU-Richtlinie 94/20(a) entspricht und in Übereinstimmung
mit Anhang I dieser Richtlinie gekennzeichnet ist."
(UK)
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Leichte Fahrzeuge zur Personenbeförderung,
die in Großbritannien am oder nach dem 1. August 1998
angemeldet wurden ("S"-Registrierung) benötigen eine
typengenehmigte Anhängerkupplung und Kupplungskugel
(falls montiert).
Leichte Nutzfahrzeuge und Car Derived
Vans sind nicht durch eine Typengenehmigung abgedeckt.
(LCVs sind weiterhin ausgeschlossen und werden wahrscheinlich
in den nächsten 5 Jahren nicht gedeckt sein). (UK)
Diese Gesetzgebung wird nicht rückwirkend
gelten. Daher werden vor dem 1. August 1998 angemeldete
Fahrzeige keine typengenehmigte Anhängerkupplung benötigen
(d.h. Fahrzeuge mit einer "R"-Registrierung benötigen
keine typengenehmigten Anhängerkupplungen). (UK)
Fahrzeuge, die eine genehmigte Anhängerkupplung
erfordern, benötigen auch eine entsprechend genehmigte
Kupplungskugel. "D"- und "S"-Werte von Kupplungskugeln
müssen den "D"- und "S"-Werten von Anhängerkupplungen
entsprechen oder diese übersteigen. Typengenehmigte
Anhängerkupplungen und Kupplungskugeln werden durch
ein Typengenehmigungsschild gekennzeichnet, welches
auch dann sichtbar sein muss, wenn das Produkt an das
Fahrzeug angebaut wurde. Dieses Schild beinhalt als
absolutes Minimum den Produktcode, einen "D"-Wert, einen
"S"-Wert und eine europäische Genehmigungsnummer in
der Form e11 00-01234. Diese Schilder dürfen nicht entfernt
oder unleserlich gemacht werden, da dies die Garantie
des Kupplungsherstellers ungültig macht und dazu führt,
dass die Anhängerkupplung oder die Kupplungskugel nicht
als typengenehmigt anerkannt wird.
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Typengenehmigung 95/54/EC - Elektromagnetische Verträglichkeit
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 müssen
alle im Zubehörmarkt verkauften aktiven elektrischen
Komponenten für am oder nach dem 1. Januar 1996 hergestellte
leichte Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M1), welche
über ein europäisches Gesamtzulassungszertifikat verfügen,
mit der Richtlinie 95/54/EC (elektromagnetische Verträglichkeit)
übereinstimmen. Dies beinhaltet die Elektrik der Anhängerkupplung.
Die Nichteinhaltung dieser Regelungen
stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.
Wenn ein leichtes Fahrzeug zur Personenbeförderung
(M1), das am oder nach dem 1. Januar 1996 hergestellt
wurde und am oder nach dem 1. Oktober 2002 mit Anhängerkupplungselektrik
ausgestattet wurde, muss diese Elektrik gemäß Richtlinie
95/54/EC typengenehmigt werden. (UK)
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Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1996 hergestellt
wurden oder keine EU-Konformitätsbescheinigung (Whole Vehicle
Type Approval) haben, sind von diesen Regelungen ausgenommen.
(UK)
Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2002 mit
der Anhängerkupplungselektrik ausgestattet wurde, gelten die
Regelungen nicht für den ursprünglichen Anbau, d.h. es ist
nicht erforderlich, vorhandene Installationen neu anzubauen.
(UK) Nutzfahrzeuge bleiben gegenwärtig weiterhin von diesen
Regelungen ausgeschlossen. (UK) Typengenehmigte elektrische
Produkte müssen deutlich mit dem Bescheinigungsland (e11 für
Großbritannien) und der Produktgenehmigungsnummer gekennzeichnet
sein. Produkte, die nicht über ein derartiges Schild verfügen,
sind nicht typengenehmigt. Die Schilder von PCT Automotive
haben auch einen Produktcode und eine Chargennummer, um die
Rückverfolgbarkeit in Übereinstimmung mit unserer ISO9001-Zertifizierung
sicherzustellen.
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